Hallo Liebe Community,
ich bin neu auf diesem Forum und wollte euch um eure Hilfe bitten.
Es geht um folgendes:
Mein LG 4K 43UJ6309-ZA zeigt seit neuestem einen blauen Fleck an. Dieser wird sehr sichtbar bei weißen Bildinhalten.
Dieser ist entstanden, nachdem der Sohn eines Bekannten auf dem Fernseherpanel getippt hat, da wo die Fingerabdrücke zu sehen sind, ist auch der blaue Fleck.
Nun sagt der Bekannte wiederum, dass es an einem Softwarefehler oder an etwas anderem liegt (der Fernseher hat bis dato tadellos funktioniert und es sind keine Magneten etc. in der Nähe).
Für mich ist es einsichtlich, es kann nichts anderes gewesen sein als das Tippen des Kindes, weil der blaue Stich unmittelbar danach kam und es immer stärker wurde nach einigen Stunden.
Hier der Link zu den Bildern:
https://imgur.com/a/Q9k8Rxh
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören, denn wir sind leider keine LG Experten.
https://www.zambullo.de/fernseher/serie/lg/uj/uj6309
Lt. obigem Link hat das UJ-Modell vom LG ein IPS-Panel. IPS-Panels sind nicht so druckempfindlich, wie VA-Panel:
https://praxistipps.chip.de/ips-oder-va-panel-so-entscheiden-sie-richtig_47383
Siehe etwa 5. Punkt/Absatz auf der Seite von Chip.de.
Durch leichtes Antippen mit einem Finger auf den Bildschirm dürfte demnach keine dauerhafte Schädigung entstehen. Das heißt aber nicht, dass nicht doch ein Schaden entstanden sein kann, es sollen ja "Fingerabdrücke" - also Mehrzahl- auf der Bildschirmoberfläche sein, und wie kräftig und wie oft der Sohn des Bekannten drauf rumgedrückt hat, hat anscheinend keiner gesehen, ausser, dass er es wohl getan hat.
Aber unabhängig davon sollte es ja kein Problem sein, den Vorfall an die Haftpflichtversicherung des "Schädigers" weiterzugeben und den Austausch des Fernsehers geltend zu machen.
Unmöglich ist die Entstehung des Schadens durch einen oder mehrere kräftige Drücke auf den Bildschirm wie gesagt sicher nicht.
Einen Softwarefehler halte ich für ausgeschlossen, es sei denn, der Bekannte ist begnadeter Software- und Bildschirm Techniker und kann den Softwarefehler belegen. Hier sprechen die Indizien wie der Fingerprint und der Zeitpunkt der Schadensentstehung doch sehr gegen einen Softwarefehler. Das Gerät läuft ja schließlich schon viele Monate fehlerfrei.
Wenn das Gerät unter 2 Jahre alt ist, kann man natürlich auch versuchen, die gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) in Anspruch zu nehmen:
https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Und zwar über den Händler, der ist der Geschäftspartner des Kunden, nicht etwa der Hersteller!
Sollte die Mängelhaftung abgelehnt werden, weil bei der Prüfung des Gerätes ein von außen verursachter Schaden festgestellt wird, hätte man ggü. dem Bekannten/Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung ein recht schlagkräftiges Argument.
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und es sind keine Magneten etc. in der Nähe).
Bei den Flachbildschirmen hätte das auch keine Auswirkung, weil keine umherfliegenden Elektronen für die Bildwiedergabe genutzt werden wie beim guten alten Röhrenbildschirm.